2 Ws 280-281/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-11, 2 Ws 280-281/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-11, 2 Ws 280-281/02
2 Ws 280-281/02Tribunal supérieur11 déc. 2002
Regest
Die akustische Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen setzt konkrete Anhaltspunkte voraus, dass ohne eine solche Maßnahme der Haftzweck oder die Anstaltsordnung gefährdet ist. Insoweit reicht aus, dass sich - etwa aus den Umständen der verfolgten Tat - Anzeichen für eine Verdunkelung ergeben.
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 Ws 280-281/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-11
Aktenzeichen: 2 Ws 280-281/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1211.2WS280.281.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 119 Abs. 3; UVollzO Nr. 27 Abs. 1
Leitsätze
Die akustische Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen setzt konkrete Anhaltspunkte voraus, dass ohne eine solche Maßnahme der Haftzweck oder die Anstaltsordnung gefährdet ist. Insoweit reicht aus, dass sich - etwa aus den Umständen der verfolgten Tat - Anzeichen für eine Verdunkelung ergeben.
Tenor
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
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