Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-17, 4 U 79/02

4 U 79/02Tribunal supérieur17 déc. 2002

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 79/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-17

Aktenzeichen: 4 U 79/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1217.4U79.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. Januar 2002 verkündete Ur-teil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.260,78 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 7. April 2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 7/10, der Beklagten zu 3/10 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutragenden Betrags abzuwenden, sofern nicht der Kläger seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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