Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-28, 16 U 159/02

16 U 159/02Tribunal supérieur28 mars 2003

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 159/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-28

Aktenzeichen: 16 U 159/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0328.16U159.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27. Februar 2002 verkündete Urteil der Zivilkammer 2a des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 32.000,-- Euro abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

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