Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-31, I-4 U 71/03

I-4 U 71/03Tribunal supérieur31 oct. 2003

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 71/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-31

Aktenzeichen: I-4 U 71/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1031.I4U71.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Februar 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf - Einzelrichter - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels sowie der Anschlussberufung des Klägers wie folgt neu gefasst:

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Klägerin 5.446,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. November 2001 zu zahlen. Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40 %, die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zu 80 % und der Beklagten zu 20 % zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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