Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-10, I-1 U 172/02

I-1 U 172/02Tribunal supérieur10 mai 2004

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 172/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-10

Aktenzeichen: I-1 U 172/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0510.I1U172.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.08.2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:

Die auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gerichtete Klage ist unter Be-rücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens des Klägers dem Grunde nach gerechtfertigt, soweit er die Beklagten auf Ersatz seines immateriellen Schadens in Anspruch nimmt, den er aufgrund des Verkehrsunfalls vom 19.09.1998 auf dem Ostwall in Krefeld erlitten hat.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 50 % seines gesamten materiellen Schadens aus dem Verkehrsunfall vom 19.09.1998 auf dem Ostwall in Krefeld zu ersetzen, so-weit der Anspruch nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen ist oder übergehen wird.

Es wird weiterhin festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner ver-pflichtet sind, dem Kläger den künftigen immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfall vom 19.09.1998 auf dem Ostwall in Krefeld unter Berück-sichtigung eines Mitverschuldensanteils des Klägers in Höhe von 50 % zu ersetzen.

Die weitergehenden Feststellungsansprüche werden zurückgewiesen.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.

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