Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-27, I-10 U 191/03

I-10 U 191/03Tribunal supérieur27 mai 2004

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 191/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-27

Aktenzeichen: I-10 U 191/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0527.I10U191.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers wird auf die Berufung des Klägers das am 29.10.2003 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 332,34 nebst 10 % Zinsen seit dem 04.12.2000 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sowie des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten und dem Kläger wird jeweils nachgelassen, die Zwangsvoll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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