Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-02, I-4 U 16/04

I-4 U 16/04Tribunal supérieur2 nov. 2004

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 16/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-02

Aktenzeichen: I-4 U 16/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1102.I4U16.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Dezember 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe auferlegt. Die durch die Streithilfe veranlassten Kosten trägt die Streithel-ferin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % der jeweils von ihr zu vollstreckenden Beträge leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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