Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-23, VI-U (Kart) 11/04

VI-U (Kart) 11/04Tribunal supérieur23 févr. 2005

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 11/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-23

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 11/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0223.VI.U.KART11.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. November 2003 ver-kündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 12 O 55/03 (Kart) - abgeändert.

Die Klage des Klägers zu 2) wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

Von den Gerichtskosten tragen der Kläger zu 1) 45 % und der Kläger zu 2) 55 %. Die außergerichtliche Kosten der Beklagten werden dem Kläger zu 1) zu 40 % und dem Kläger zu 2) zu 60 % auferlegt. Die

außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) und 2) tragen diese jeweils selbst.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten jeweils gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung jeweils Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Streitwert des Berufungsverfahrens:

bis zum 08.02.2005: 180.000,00 EUR (Kläger zu 1): 90.000,00 EUR

Kläger zu 2): 90.000,00 EUR)

danach: 100.000,00 EUR (Kläger zu 1): 90.000,00 EUR

Kläger zu 2): 10.000,00 EUR)

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.