Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-23, I-1 U 216/04

I-1 U 216/04Tribunal supérieur23 mai 2005

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 216/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-23

Aktenzeichen: I-1 U 216/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0523.I1U216.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehen-den Rechtsmittels das am 4. Oktober 2004 verkündete Urteil der 3. Zivil-kammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 25.685,91 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. November 2003 zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeuges XXX, Fahrgestell-Nr.: XXX.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Übernahme des vorge-nannten Fahrzeuges in Annahmeverzug befinden.

In Höhe von 7.375,00 € ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.

Die Kosten des Rechtsstreites – einschließlich der Kosten der Nebeninter-vention der Streithelferin der Klägerin – werden den Beklagten als Gesamt-schuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung i.H.v. 34.000,00 € abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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