I-20 U 182/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-30, I-20 U 182/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-30, I-20 U 182/00
I-20 U 182/00Tribunal supérieur30 août 2005
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 182/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-30
Aktenzeichen: I-20 U 182/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0830.I20U182.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Oktober 2000 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf ab-geändert:
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ord-nungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungs-haft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland das Zeichen „A.“ im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von HiFi-Geräten für Kraftfahrzeu-ge, insbesondere Endstufenverstärker, Lautsprecher, Kabel- und Kabelver-bindungen zu benutzen, soweit die Benutzung nicht zur Kennzeichnung von Waren erfolgt, die von der Klägerin oder mit ihrer Zustimmung von Dritten mit dem Zeichen gekennzeichnet und in einem Mitgliedsstaat des Abkom-mens über den europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind,
durch Erklärung gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt
für die Waren:
Elektrotechnische und elektronische Apparate, soweit in Klasse 9 enthalten, nämlich elektroakustische Verstärker, und Autolautspre-cher (Klasse 9)
in die Eintragung der Übertragung der deutschen Marke 2 ... „A.“ im Mar-kenregister einzuwilligen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz haben die Beklagte zu 1) zu 40 % und die Beklagte zu 2) zu 60 % zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagte zu 1) zu 35 % und die Beklagte zu 2) zu 65 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte zu 2) kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Hö-he von 150.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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