Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-24, I-1 U 94/05

I-1 U 94/05Tribunal supérieur24 oct. 2005

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 94/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-24

Aktenzeichen: I-1 U 94/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1024.I1U94.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. April 2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.517,59 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2003 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuld-ner verpflichtet sind, der Klägerin jeglichen zukünftigen im-materiellen Schaden aus dem Unfallereignis vom 17.12.1999 zu ersetzen.

Es wird ferner festgestellt, dass die Beklagten als Gesamt-schuldner verpflichtet sind, der Klägerin jeglichen zukünfti-gen materiellen Schaden aus dem Unfallereignis vom 17.12.1999 zu ersetzen, soweit der Anspruch nicht auf So-zialversicherungsträger übergegangen ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 68 % und die Klägerin zu 32 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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