Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-08, I-10 U 64/05

I-10 U 64/05Tribunal supérieur8 déc. 2005

Regest

BGB § 328 Zur Haftung des Leitenden Laborarztes für dem Krankenhaus zustehende Honoraranteile aus § 328 BGB bei der Ausgliederung und Übertragung aller bisher in Eigenregie ausgeführten Laborleistungen durch den Krankenhaus-träger auf eine Betreibergesellschaft.

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 64/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-08

Aktenzeichen: I-10 U 64/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1208.I10U64.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Leitsätze

BGB § 328

Zur Haftung des Leitenden Laborarztes für dem Krankenhaus zustehende Honoraranteile aus § 328 BGB bei der Ausgliederung und Übertragung aller bisher in Eigenregie ausgeführten Laborleistungen durch den Krankenhaus-träger auf eine Betreibergesellschaft.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. März 2005 verkünde-

te Teilurteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklag-ten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstrecken-den Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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