Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-12, VII-Verg 84/05

VII-Verg 84/05Tribunal supérieur12 juil. 2006

Regest

Die in einer Bietergemeinschaft vereinten Unternehmen sind im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz zum Vorsteuerabzug berechtigt. Von ihrem An-spruch auf Erstattung außergerichtlicher Kosten gegen den unterliegenden Verfahrens-beteiligten ist Umsatzsteuer daher abzusetzen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 84/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-07-12

Aktenzeichen: VII-Verg 84/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0712.VII.VERG84.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Normen: UStG §§ 2 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1

Leitsätze

Die in einer Bietergemeinschaft vereinten Unternehmen sind im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz zum Vorsteuerabzug berechtigt. Von ihrem An-spruch auf Erstattung außergerichtlicher Kosten gegen den unterliegenden Verfahrens-beteiligten ist Umsatzsteuer daher abzusetzen.

Tenor

I. Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird der Kostenfestset-zungsbeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Feb-ruar 2006 abgeändert.

Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.Januar 2006 sind von der Antragsgegnerin an Kosten 560,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Februar 2006 an die Antragstel-lerin zu erstatten.

II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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