Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-22, I-17 U 136/05

I-17 U 136/05Tribunal supérieur22 sept. 2006

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 136/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-22

Aktenzeichen: I-17 U 136/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0922.I17U136.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.07.2005

verkündete Urteil des LG Duisburg teilweise abgeändert und

wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 397.624,80 EUR

nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 % seit dem 01.05.2000 sowie

weitere Zinsen in Höhe von 4 % aus 51.129,19 EUR (100.000,00 DM)

für die Zeit vom 16.04.1996 bis 31.12.1999 und 11.990,98 EUR zu zahlen.

Die Klage wird im übrigen abgewiesen, die weitergehende Berufung

der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin werden zurück-

gewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszugs werden der Beklagten zu 68 %,

der Klägerin zu 32 % auferlegt.

Von den Kosten des Berufungsrechtszugs hat die Beklagte 70 %,

die Klägerin 30 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht

die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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