Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-09, I-3 Wx 254/06

I-3 Wx 254/06Tribunal supérieur9 mars 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 254/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-09

Aktenzeichen: I-3 Wx 254/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0309.I3WX254.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf das Rechtsmittel des Beteiligten zu 2 werden die Entscheidungen der Vor-instanzen – bis auf die Kosten- und Auslagenentscheidungen - aufgehoben.

Der Antrag der Beteiligten zu 1 wird abgelehnt.

Hinsichtlich der Kosten und Auslagen der ersten beiden Rechtszüge verbleibt es bei den Entscheidungen der Vorinstanzen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt die Be-teiligte zu 1.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet insoweit nicht statt.

Wert für das Beschwerdeverfahren: Bis 10.000,- Euro.

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