Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-06-26, I-4 U 64/06

I-4 U 64/06Tribunal supérieur26 juin 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 64/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-26

Aktenzeichen: I-4 U 64/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0626.I4U64.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 21. Februar 2006 – Einzelrichter – (4 O 403/05) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Versicherungs-schutz wegen der Verunreinigung des Bodens im Bereich des ehemaligen Mietobjektes (chemische Reinigung) im „r.“-Warenhaus, R.-D.-Str. ... in W. zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 1/5 und der Beklagte zu 4/5 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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