Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-08-14, I-25 Wx 71/07

I-25 Wx 71/07Tribunal supérieur14 août 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-25 Wx 71/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-14

Aktenzeichen: I-25 Wx 71/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0814.I25WX71.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die weitere Beschwerde des Verfahrenspflegers wird Satz 2 des Tenors des Beschlusses des Landgerichts Kleve vom 18.07.2007 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Abbruch der lebenserhaltenden Ernährung über eine PEG- Sonde wird vor-mundschaftsgerichtlich genehmigt. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkei-ten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer PEG-Sonde darf nicht verhindert werden.

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 3) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten werden nicht erstattet. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Auslagen selbst.

Beschwerdewert: 3.000 €.

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