Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-09-20, II-7 UF 98/07

II-7 UF 98/07Tribunal supérieur20 sept. 2007

Regest

Leitsatz: Zur Berücksichtigung der sog. latenten Steuerlast bei einer Bewertung einer Praxis im Zugewinnausgleich. Hinweis: Die Parteien haben sich vergleichsweise geeinigt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-7 UF 98/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-20

Aktenzeichen: II-7 UF 98/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0920.II7UF98.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Leitsätze

Leitsatz:

Zur Berücksichtigung der sog. latenten Steuerlast bei einer Bewertung einer Praxis im Zugewinnausgleich.

Hinweis: Die Parteien haben sich vergleichsweise geeinigt.

Tenor

I.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 84.659,50 €,

davon 51.631,00 € Berufung der Antragsgegnerin, 33.028,50 € Berufung des Antragsgegners festgesetzt.

II.

Der Senat weist zur Vorbereitung des anstehenden Verhandlungstermins darauf hin, dass die Berufung der Antragsgegnerin nach dem derzeitigen Sach – und Streitstand insoweit erfolgversprechend ist, als sie – einschließlich des erstinstanzlich titulierten Betrages – einen Zugewinnausgleich auf 33.737,50 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem ... 2007 ( Rechtskraft der Scheidung ) geltend machen will, sowie die Berufung des Antragsstellers unbegründet ist.

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