Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-11-06, I-21 U 172/06

I-21 U 172/06Tribunal supérieur6 nov. 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 172/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-06

Aktenzeichen: I-21 U 172/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1106.I21U172.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.06.2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung der weitergehen-den Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.938,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 28.12.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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