Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-03, 17 U 124/08

17 U 124/08Tribunal supérieur3 juil. 2009

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 124/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-03

Aktenzeichen: 17 U 124/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0703.17U124.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.07.2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert.

Es wird gegenüber dem Beklagten zu 1. festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist.

Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des ersten Rechtszuges sowie 50 % der im Berufungsrechtszug entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Klägers. Der Beklagte zu 1. trägt weitere 50 % der im Berufungsrechtszug entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Klägers. Ihre eigenen im Berufungsrechtszug entstandenen außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.