Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-17, I-16 U 168/08

I-16 U 168/08Tribunal supérieur17 juil. 2009

Regest

BGB §§ 13, 138, 312d, 355, 495 1) Die Verbrauchereigenschaft des Käufers eines PKW entfällt nicht deswegen, weil sich der Käufer im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags unbewusst an einem Schneeballsystem beteiligt hat, dessen Ziel es war, die finanzierende Bank zu überhöhten Darlehenszahlungen zu bewegen. 2) In einer derartigen Fallgestaltung sind weder Kauf- noch der hiermit verbun-dene Darlehensvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 168/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-17

Aktenzeichen: I-16 U 168/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0717.I16U168.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Leitsätze

BGB §§ 13, 138, 312d, 355, 495

  1. Die Verbrauchereigenschaft des Käufers eines PKW entfällt nicht deswegen, weil sich der Käufer im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags unbewusst an einem Schneeballsystem beteiligt hat, dessen Ziel es war, die finanzierende Bank zu überhöhten Darlehenszahlungen zu bewegen.

  2. In einer derartigen Fallgestaltung sind weder Kauf- noch der hiermit verbun-dene Darlehensvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Oktober 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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