Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-25, 1 U 125/07

1 U 125/07Tribunal supérieur25 août 2009

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 125/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-25

Aktenzeichen: 1 U 125/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0825.1U125.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 29. März 2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.241,66 € nebst Zinsen aus 3.241,66 € seit dem 10. Oktober 2003 und aus 3.000,00 € seit dem 24. Juli 2003 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 90 % und die Beklagte 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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