Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-10, I-3 Wx 91/09

I-3 Wx 91/09Tribunal supérieur10 déc. 2009

Regest

BNotO § 15 Abs. 1 Satz 1 Eine Notarbeschwerde wegen Amtsweigerung, die darauf abzielt, den Notar zu einer Amtshandlung anzuweisen, die er weder vornehmen kann noch darf, (hier: Anweisung, mit der von ihm wegen Vertragsrücktritts verweigerten Abwicklung des beurkundeten Kaufvertrages nach erfolgter Löschung der Auflassungsvormerkung fortzufahren) ist nicht zulässig. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2009 – I-3 Wx 91+92/09

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 91/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-10

Aktenzeichen: I-3 Wx 91/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1210.I3WX91.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

BNotO § 15 Abs. 1 Satz 1

Eine Notarbeschwerde wegen Amtsweigerung, die darauf abzielt, den Notar zu einer Amtshandlung anzuweisen, die er weder vornehmen kann noch darf, (hier: Anweisung, mit der von ihm wegen Vertragsrücktritts verweigerten Abwicklung des beurkundeten Kaufvertrages nach erfolgter Löschung der Auflassungsvormerkung fortzufahren) ist nicht zulässig.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2009 – I-3 Wx 91+92/09

Tenor

Die Rechtsmittel werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Erstbe-schwerden als unzulässig verworfen werden.

Wert:

I-3 Wx 91/09: 651.385,- Euro

I-3 Wx 92/09 48.000,- Euro

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