Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-18, II-8 WF 216/09

II-8 WF 216/09Tribunal supérieur18 déc. 2009

Regest

Wurde für eine Stufenklage unbeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt, so umfasst dies jedenfalls für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder auch die Leistungsstufe, ohne dass es insoweit einer weiteren Entscheidung bedarf.

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 WF 216/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-18

Aktenzeichen: II-8 WF 216/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1218.II8WF216.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Leitsätze

Wurde für eine Stufenklage unbeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt, so umfasst dies jedenfalls für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder auch die Leistungsstufe, ohne dass es insoweit einer weiteren Entscheidung bedarf.

Tenor

wird auf die sofortige Beschwerde der Kläger der Beschluss des Amtsgerichts Wesel vom 03.11.2009 aufgehoben.

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