I-3 Wx 227/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-04, I-3 Wx 227/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-04, I-3 Wx 227/09
I-3 Wx 227/09Tribunal supérieur4 janv. 2010
Regest
GBO § 44; BGB § 885 Der Anspruch des Grundstückseigentümers, der sein Grundstück gegen Übernahme einer Betreuungsverpflichtung übertragen hat, auf Rückübertragung für den Fall des Rücktritts wegen Verletzung dieser Vereinbarung (hier: „ … wenn G. seine in dieser Urkunde übernommenen Betreuungspflichten beharrlich nicht erfüllt oder sonstwie erheblich und nachhaltig gegen den Geist dieses Vertrages verstößt …“) ist hinreichend bestimmt und kann durch eine entsprechende Eigentumsvormerkung gesichert werden. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Januar 2010 – I-3 Wx 227/09
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 227/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-04
Aktenzeichen: I-3 Wx 227/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0104.I3WX227.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
GBO § 44; BGB § 885
Der Anspruch des Grundstückseigentümers, der sein Grundstück gegen Übernahme einer Betreuungsverpflichtung übertragen hat, auf Rückübertragung für den Fall des Rücktritts wegen Verletzung dieser Vereinbarung (hier: „ … wenn G. seine in dieser Urkunde übernommenen Betreuungspflichten beharrlich nicht erfüllt oder sonstwie erheblich und nachhaltig gegen den Geist dieses Vertrages verstößt …“) ist hinreichend bestimmt und kann durch eine entsprechende Eigentumsvormerkung gesichert werden.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Januar 2010 – I-3 Wx 227/09
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben. Das Grund-buchamt wird angewiesen, von den dort geäußerten Bedenken Abstand zu nehmen.
Geschäftswert: 3.000 €.
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