Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-06, I-21 U 41/09

I-21 U 41/09Tribunal supérieur6 janv. 2010

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 41/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-06

Aktenzeichen: I-21 U 41/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0106.I21U41.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 13.01.2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 25.925,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 26.02.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung der Beklagten und die weitergehende Berufung der Kläger werden zurückgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszugs tragen die Kläger zu 18 % und die Beklagte zu 82 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger 7 % und die Beklagte 93 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Zwangsvollstreckung des Gegners gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn der Gegner nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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