Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-28, I-2 U 127/08

I-2 U 127/08Tribunal supérieur28 janv. 2010

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 127/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-28

Aktenzeichen: I-2 U 127/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0128.I2U127.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Oktober 2008 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Rechtsstreits von der Beklagten zu 90 % und von der Klägerin zu 10 % zu tragen sind.

II.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung von 200.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicher¬heits-leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

III.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 297.000,-- €.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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