Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-27, I-20 U 185/09

I-20 U 185/09Tribunal supérieur27 avr. 2010

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 185/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-27

Aktenzeichen: I-20 U 185/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0427.I20U185.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Oktober 2009 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Gemeinschaftsmarke 006… „P.“ hinsicht-lich der Warenklassen 22 und 35 für nichtig erklärt. Im Übrigen, das heißt hinsichtlich der Warenklasse 25 (Segelbekleidung und –schuhwerk) wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5, die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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