Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-27, I-21 U 122/09

I-21 U 122/09Tribunal supérieur27 avr. 2010

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 122/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-27

Aktenzeichen: I-21 U 122/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0427.I21U122.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.06.2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu Händen der K….. Hausverwal-tungen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer K….., ….., ….. W….., 26.344,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.06.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden der Klägerin zu 22 % und der Beklagten zu 78 % auferlegt. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahren vor dem Landgericht Wuppertal (4 OH 9/07) tragen die Parteien jeweils zur Hälfte. Von den der Streithelferin im ersten Rechtszug entstandenen außergerichtlichen Kosten trägt die Klägerin 22 %. Im Übrigen trägt die Streithelferin ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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