Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-24, I-2 U 51/09

I-2 U 51/09Tribunal supérieur24 juin 2010

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 51/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-24

Aktenzeichen: I-2 U 51/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0624.I2U51.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.03.2009 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Kläger wird auf die Widerklage verurteilt, an die Beklagte 4.102,00°€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz seit dem 13.09.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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