Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-24, I-2 U 68/09

I-2 U 68/09Tribunal supérieur24 juin 2010

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 68/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-24

Aktenzeichen: I-2 U 68/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0624.I2U68.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. April 2009 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass in den Tenor zu I. 1. des landgerichtlichen Urteils nach den Worten „wenn die Platten ferner eine Einrichtung zum Zurückstrahlen eines wesentlichen Teils der darauf auffallenden infraroten Abbildungsstrahlung in die zweite Schicht aufweisen“ die Worte „, wobei die Reflexionseinrichtung ein Pigment enthält, das IR-Strahung reflektiert“ eingefügt werden.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,-- Euro festgesetzt.

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