Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-23, I-24 U 67/10

I-24 U 67/10Tribunal supérieur23 nov. 2010

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 67/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-23

Aktenzeichen: I-24 U 67/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1123.I24U67.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1. April 2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 6085,07 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 446,25 seit 1. August 2009 und aus je € 1.253,07 seit 5. August 2009, 4. Sep-tember 2009, 6. Oktober 2009 und 5. November 2009 sowie aus € 626,54 seit 4. Dezember 2009 zu zahlen.

Die Beklagten werden desweiteren als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten in Höhe von € 859,80 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Oktober 2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 29% und die Beklagten als Gesamtschuldner 71% zu tragen. Von den Kosten des Rechtstreits zweiter Instanz werden der Klägerin 1/3 und den Beklagten als Gesamtschuldnern 2/3 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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