Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-08, I-24 U 112/09

I-24 U 112/09Tribunal supérieur8 févr. 2011

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 112/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-08

Aktenzeichen: I-24 U 112/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0208.I24U112.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels und unter Aufhebung des am 8. Juni 2010 verkündeten Versäumnisurteils des Senats das am 23. April 2009 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.825,91 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. September 2008 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5 % und die Beklagte zu 95 % mit Ausnahme der Kosten der Säumnis des Klägers im Termin vom

  1. Juni 2010, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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