Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-14, II-8 UF 189/10

II-8 UF 189/10Tribunal supérieur14 mars 2011

Regest

Im Rahmen einer Sorgerechtsregelung kann ein Betreuungs – Wechselmodell kann nicht gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden. Wenn die Eltern über die Frage, wo ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll, kein Einvernehmen erzielen können, muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil übertragen werden, auch wenn die gemeinsame Betreuung des Kindes im Rahmen eines Wechselmodells dem Kindeswohl am besten entsprechen würde.

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 UF 189/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-14

Aktenzeichen: II-8 UF 189/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0314.II8UF189.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Leitsätze

Im Rahmen einer Sorgerechtsregelung kann ein Betreuungs – Wechselmodell kann nicht gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden. Wenn die Eltern über die Frage, wo ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll, kein Einvernehmen erzielen können, muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil übertragen werden, auch wenn die gemeinsame Betreuung des Kindes im Rahmen eines Wechselmodells dem Kindeswohl am besten entsprechen würde.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 8.9.2010 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für M. N. wird auf den Antrag-steller übertragen.

Die weitergehende Anschlussbeschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden und die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bleiben gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.

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