Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-13, VI-U (Kart) 5/11

VI-U (Kart) 5/11Tribunal supérieur13 avr. 2011

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 5/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-13

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 5/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0413.VI.U.KART5.11.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 30. September 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird - unter Abweisung der weitergehenden Klage und der Widerklage - verurteilt, an die Klägerin 1.068.764,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. März 2005 zu zahlen.

  • II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisions-verfahrens trägt die Beklagte.

  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Berufungsverfahren werden auf jeweils 1.186.488,72 € (1.068.764,06 € + 117.724,66 €) festgesetzt.

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