Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-07, I-24 W 48/11

I-24 W 48/11Tribunal supérieur7 juin 2011

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 48/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-07

Aktenzeichen: I-24 W 48/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0607.I24W48.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 10. März 2011 insoweit abgeändert, als die Beschränkung „zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts“ entfällt und Rechtsanwalt X. aus Husum mit der Maßgabe beigeordnet wird, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass er seine Kanzlei nicht am Ort des Prozessgerichts hat, nur bis zur Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwalts am Wohnort des Klägers erstattungsfähig sind.

Eine Gerichtsgebühr ist für das Beschwerdeverfahren nicht zu erheben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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