Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-28, I-5 U 114/10

I-5 U 114/10Tribunal supérieur28 juil. 2011

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 114/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-28

Aktenzeichen: I-5 U 114/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0728.I5U114.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Erstbeklagten gegen das am 4. Oktober 2010 ver-kündete Urteil der 11. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die in zweiter Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten der Zweitbeklagten werden der Klägerin auferlegt. Im Übrigen trägt die Kosten der zweiten Instanz der Erstbeklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Erstbeklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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