Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-28, 1 U 112/11

1 U 112/11Tribunal supérieur28 févr. 2012

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 112/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-28

Aktenzeichen: 1 U 112/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0228.1U112.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das 26. Juli 2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Das Teilversäumnisurteil vom 02.Februar 2011 wird bezüglich des Beklagten zu 3.) aufgehoben.

Die Klage gegen die Beklagten zu 1.), 2.) und 3.) wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 75 % und der Beklagte zu 4.) zu 25 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte zu 4.) zu 25 %.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1.), der Beklagten zu 2.) und der Beklagten zu 3.). Die durch die Säumnis der Beklagten zu 3.) und 4.) entstandenen Kosten tragen diese jeweils zu ½.

Im Übrigen trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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