I-24 U 123/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-27, I-24 U 123/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-27, I-24 U 123/11
I-24 U 123/11Tribunal supérieur27 mars 2012
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 123/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-27
Aktenzeichen: I-24 U 123/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0327.I24U123.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 15. April 2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.798,47 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem
- März 2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, eine der Höhe nach angepasste Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von monatlich 1.800,00 Euro brutto an die Klägerin zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben der Beklagte 85% und die Klägerin 15% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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