Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-23, II-8 UF 70/12

II-8 UF 70/12Tribunal supérieur23 avr. 2012

Regest

Eine Bestimmung über die religiöse Erziehung eines Kindes im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 6 RKEG kann auch durch schlüssige Handlungen eines früher sorgeberechtigten Elternteils erfolgen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 UF 70/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-04-23

Aktenzeichen: II-8 UF 70/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0423.II8UF70.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Leitsätze

Eine Bestimmung über die religiöse Erziehung eines Kindes im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 6 RKEG kann auch durch schlüssige Handlungen eines früher sorgeberechtigten Elternteils erfolgen.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 12.03.2012 erlassene Be-schluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wesel teilweise abgeändert:

Der Antrag des Vormunds auf Genehmigung der Teilnahme des Kindes R. U. an der Erstkommunion wird zurückgewiesen.

Die weitergehende Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Beschwerdewert: 3.000 €

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