Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-27, I-16 U 10/15

I-16 U 10/15Tribunal supérieur27 avr. 2012

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 10/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-27

Aktenzeichen: I-16 U 10/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0427.I16U10.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 18. Dezember 2009 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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