I-6 U 28/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-10, I-6 U 28/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-10, I-6 U 28/11
I-6 U 28/11Tribunal supérieur10 mai 2012
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 28/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-10
Aktenzeichen: I-6 U 28/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0510.I6U28.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
I.Auf die Berufung des Klägers wird das am 03. Dezember 2010 verkündete Urteil der Zivilkammer 14e des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte zu 3) wird - als Gesamtschuldner mit den Beklagten zu 1) und 2) - verurteilt, an den Kläger 36.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 08. Oktober 2009 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) in beiden Instanzen trägt diese selbst zu zwei Dritteln und der Kläger zu einem Drittel. Die Kostenentscheidung im Übrigen bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 3) kann die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten zu 3) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 3) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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