Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-11, I-5 U 105/12

I-5 U 105/12Tribunal supérieur11 avr. 2013

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 105/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-11

Aktenzeichen: I-5 U 105/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0411.I5U105.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.06.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelfer.

Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn der jeweilige Gläubiger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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