Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-11, I-24 U 32/13

I-24 U 32/13Tribunal supérieur11 juil. 2013

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 32/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-11

Aktenzeichen: I-24 U 32/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0711.I24U32.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 01.03.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – Einzelrichter – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Beklagten und der

Anschlussberufung der Kläger wie folgt insgesamt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an die Kläger 2.737,96 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21. August 2012 sowie weitere 316,18 EUR als Masseverbindlichkeit gem. §§ 208 Abs. 1, 209 Abs. 1 Nr. 3, 55 InsO zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gegenstandswert für das Berufungsverfahren: 5.044,77 EUR

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