Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-24, I-23 U 120/12

I-23 U 120/12Tribunal supérieur24 sept. 2013

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 120/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-24

Aktenzeichen: I-23 U 120/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0924.I23U120.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und der Streithelferin zu 1) wird das Urteil der 14d. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf vom 29.06.2012 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 145.943,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.01.2013 zu zahlen.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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