Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-05, I-24 U 179/12

I-24 U 179/12Tribunal supérieur5 nov. 2013

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 179/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-05

Aktenzeichen: I-24 U 179/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1105.I24U179.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 20.09.2012 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 1.612,64 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren iHvon € 229,55, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.12.2010 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

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