VI-U (Kart) 6/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-13, VI-U (Kart) 6/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-13, VI-U (Kart) 6/13
VI-U (Kart) 6/13Tribunal supérieur13 nov. 2013
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 6/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-13
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 6/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1113.VI.U.KART6.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
- I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. Dezember 2012 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses desselben Gerichts vom 15. Februar 2013 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird -insgesamt- abgewiesen.
- II. Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das vorbezeichnete Urteil wird zurückgewiesen.
- III. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits.
- IV. Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, soweit die in jenem Urteil getroffene Kostenentscheidung zu Gunsten der Beklagten ergangen ist.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund der Urteile beider Instanzen vollstreckbaren Beträge abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheitsleistung in gleicher Höhe leistet.
- V. Die Revision wird nicht zugelassen.
- VI. Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 750.000 €. Davon entfallen 382.500 € auf das Rechtsmittel der Beklagten und 367.500 € auf das Rechtsmittel der Klägerin.
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