Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-22, I-7 U 106/09

I-7 U 106/09Tribunal supérieur22 nov. 2013

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 106/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-22

Aktenzeichen: I-7 U 106/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1122.I7U106.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.12.2008 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die hilfsweise eingelegte Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 18.12.2008 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen, die hilfsweise erhobene Widerklage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt 95 %, die Beklagte trägt 5 % der Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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