II-8 UF 271/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-19, II-8 UF 271/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-19, II-8 UF 271/13
II-8 UF 271/13Tribunal supérieur19 mars 2014
Regest
Ist im Zugewinnausgleich ein Rückzahlungsanspruch der Schwiegereltern zu berück-sichtigen, ist diese Forderung sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen des Schwiegerkindes anzusetzen. Eine Indexierung dieses Abzugspostens findet nicht statt.
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 UF 271/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-19
Aktenzeichen: II-8 UF 271/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0319.II8UF271.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Leitsätze
Ist im Zugewinnausgleich ein Rückzahlungsanspruch der Schwiegereltern zu berück-sichtigen, ist diese Forderung sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen des Schwiegerkindes anzusetzen. Eine Indexierung dieses Abzugspostens findet nicht statt.
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ratingen vom 03.09.2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird als Testamentsvollstrecker der am 16.12.2011 verstorbenen Frau T. verpflichtet, an den Antragsteller aus dem Nachlass 2.504,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 804,22 € seit dem 16.12.2011 und aus weiteren 1.700,07 € seit dem 13.04.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Antragsteller 88 %und der Antragsgegner 12 %.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zu 86 %und dem Antragsgegner zu 14 % zur Last.
Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.
Für den Antragsgegner wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.Wert für das Beschwerdeverfahren: 12.245,47 €.
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