Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-12, I-10 U 19/14

I-10 U 19/14Tribunal supérieur12 juin 2014

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 19/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-12

Aktenzeichen: I-10 U 19/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0612.I10U19.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. September 2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 199.164,53 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 31.164,53 € seit dem 4.1.2008 sowie aus weiteren 168.000,00 € seit dem 9.7.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin zu 84 Prozent und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 16 Prozent. Die Kosten der Berufung werden zu 82 Prozent der Klägerin und im Übrigen den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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